WikiLeaks-Verleger Julian Assange ist nach einem Deal mit den USA auf freiem Fuß. Aber zu welchem Preis? Sehen Sie sich die Wiederholung mit Alexander Mercouris, Marjorie Cohn und Bruce Afran an.
Der WikiLeaks-Herausgeber habe am Montagmorgen das Belmarsh-Gefängnis verlassen und sei von Großbritannien in Richtung Australien gereist, teilte WikiLeaks mit.
AKTUALISIERT: Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die USA freie Meinungsäußerung und keine Todesstrafe für Julian Assange gewährleisten müssen, sonst müsste das Gericht möglicherweise den Verleger freilassen, der heute fünf Jahre im Gefängnis saß, berichtet Joe Lauria.
Sehen Sie sich die Sendung zum Urteil des Obersten Gerichtshofs dieser Woche zum WikiLeaks-Herausgeber Julian Assange an. Gäste: Chris Hedges, Craig Murray, Marjorie Cohn und Bruce Afran. (Mit Zeitleiste.)
In der Klage wird NewsGuard beschuldigt, Consortium News diffamiert zu haben, und der US-Regierung wird vorgeworfen, gemeinsam mit NewsGuard gegen den Ersten Verfassungszusatz verstoßen zu haben.
Der US-Botschafter in Australien sagte einer Zeitung in Sydney, dass es „auf jeden Fall eine Lösung“ des Falles geben könne, nur wenige Wochen nachdem US-Außenminister Antony Blinken Australien mitgeteilt hatte, dass die Strafverfolgung fortgesetzt werde, berichtet Joe Lauria.
Die „vollendeten Berufungsgründe“, die Julian Assanges Anwälte dem High Court of England and Wales vorgelegt haben, enthüllen neue Beweise für eine Täuschung sowohl durch Großbritannien als auch durch die Vereinigten Staaten. (Mit Transkript).
Der australische Anwalt von Julian Assange, Stephen Kenny, spricht mit CN Live! über das „Endspiel“ zur Befreiung des WikiLeaks-Herausgebers. Mit dem US-Verfassungsrechtler Bruce Afran. Sehen Sie sich die Wiederholung an.
Der britische Rechtsanalyst Alexander Mercouris traf sich auf CN Live! mit dem US-Verfassungsanwalt Bruce Afran! um Afrans Consortium News-Artikel darüber zu diskutieren, wie die Anklage gegen Julian Assange gegen die US-Verfassung verstößt. Sehen Sie sich die Wiederholung an.