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Irak und der Nürnberger Präzedenzfall

Von Peter Dyer
16. März 2006

Anmerkung des Herausgebers: Während sich die Vereinigten Staaten dem dritten Jahrestag der Irak-Invasion nähern, konzentrieren sich viele Kommentare auf die „Inkompetenz“ der Bush-Regierung bei der Führung des Krieges – das Versäumnis, genügend Truppen zu stationieren, die Entscheidung, die alte irakische Armee aufzulösen ohne angemessene Pläne für die Ausbildung eines neuen Mitarbeiters, die Eigenmächtigkeit der US-Besatzung.

Aber wie sieht es mit den rechtlichen und moralischen Fragen aus, die sich aus der unprovozierten Invasion im Irak ergeben? Sollten George W. Bush und seine Top-Adjutanten für die Verletzung der Gesetze gegen Angriffskriege zur Verantwortung gezogen werden, die die Vereinigten Staaten und andere westliche Nationen nach dem Zweiten Weltkrieg zur Bestrafung hochrangiger Nazis erlassen haben? Gelten die Nürnberger Präzedenzfälle, die es einer Nation verbieten, in eine andere einzudringen, für Bush und amerikanische Beamte – oder sind sie irgendwie immun? Kurz gesagt: Sollten sich Bush und sein engster Kreis wegen der Zehntausenden Toten im Irak vor einem Kriegsverbrechertribunal verantworten?

Auch wenn es sich in Washington derzeit um eine leichtfertige Frage handelt, treffen sie tatsächlich den Kern des amerikanischen Bekenntnisses zur Rechtsstaatlichkeit und des Konzepts, dass das Gesetz für alle gilt. In diesem Gastaufsatz befasst sich Peter Dyer mit diesem größeren Thema:

JVor über sechs Jahrzehnten begann der erste Nürnberger Prozess. Am 21. November 1945 eröffnete der Richter am Obersten Gerichtshof der USA, Robert Jackson, die Anklage gegen 21 Deutsche wegen der Anzettelung eines Angriffskrieges und der daraus resultierenden Verbrechen. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, einige der Geschichte und Probleme dieses bedeutsamen Prozesses im Lichte der Invasion und Besetzung des Irak zu überdenken.

Nach der Niederlage Nazi-Deutschlands verfassten die wichtigsten siegreichen Verbündeten (die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich) eine Charta zur Einrichtung eines Internationalen Militärgerichtshofs als Rechtsgrundlage für die Verfolgung von drei verschiedenen Kategorien von Verbrechen: Verbrechen gegen den Frieden , Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Der Prozess dauerte über ein Jahr und endete damit, dass 18 der Angeklagten eines, einiger oder aller dieser Verbrechen für schuldig befunden wurden. Elf wurden zum Tode verurteilt.

Auch wenn der Nürnberger Prozess heutzutage nur noch selten erwähnt oder diskutiert wird, war und ist er nach den Worten des Präsidenten des Tribunals, Sir Geoffrey Lawrence, „einzigartig in der Geschichte der Rechtsprechung der Welt“. Zu den bahnbrechendsten Aspekten gehörten: das Bestreben, die drei Kategorien von Straftaten offiziell zu kriminalisieren und die Verantwortung einzelner Personen für diese Straftaten festzulegen.

Heutzutage erinnert man sich an den Nürnberger Prozess vor allem wegen der Verfolgung und Bestrafung von Einzelpersonen wegen Völkermords. Ebenso wichtig war damals jedoch die Konzentration auf Angriffskriege. So lautet der erste Satz der Eröffnungsrede von Richter Jackson: „Das Privileg, den ersten Prozess in der Geschichte wegen Verbrechen gegen den Weltfrieden zu eröffnen, bringt eine schwere Verantwortung mit sich.“

Verbrechen gegen den Frieden und die Verantwortung dafür wurden in Artikel 6, dem Kernstück der IMT-Charta, definiert: „Das Tribunal hat die Befugnis, Personen vor Gericht zu stellen und zu bestrafen, die – sei es als Einzelpersonen oder als Mitglieder von Organisationen – eines dieser Verbrechen begangen haben.“ die folgenden Verbrechen...(a) Verbrechen gegen den Frieden, nämlich die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen oder Zusicherungen

Der Wunsch bestand nicht nur darin, Einzelpersonen für Verbrechen zu bestrafen, sondern auch darin, einen internationalen moralischen und rechtlichen Präzedenzfall für die Zukunft zu schaffen. Tatsächlich verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen vor Ende 1946 einstimmig die Resolution 95 (1), in der sie „die in der Satzung des Nürnberger Tribunals und im Urteil des Tribunals anerkannten Grundsätze des Völkerrechts“ bekräftigte. Und natürlich die Die Charta der Vereinten Nationen verbietet bewaffnete Aggression und Verletzungen der Souveränität eines Staates durch einen anderen Staat, außer bei unmittelbarer Selbstverteidigung (Artikel 2, Abschnitt 4 und Artikel 39 und 51).

Unter Berufung auf den Präzedenzfall, den die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten im Nürnberger Prozess im Jahr 1946 geschaffen haben, besteht kein Zweifel daran, dass die von den USA angeführte Invasion im Irak im Jahr 2003 ein Angriffskrieg war. Es bestand keine unmittelbare Bedrohung für die Sicherheit der USA oder der Welt. Die Invasion verstieß gegen die UN-Charta sowie die Resolution Nr. 1441 des UN-Sicherheitsrates.

Der Nürnberger Präzedenzfall fordert nichts Geringeres als die Verhaftung und strafrechtliche Verfolgung derjenigen Personen, die für die Invasion im Irak verantwortlich sind, angefangen bei Präsident George W. Bush, Vizepräsident Dick Cheney, Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, Außenministerin Condoleeza Rice und der ehemaligen US-Außenministerin State Colin Powell und der ehemalige stellvertretende Verteidigungsminister Paul Wolfowitz.

Diejenigen, die immer noch die Invasion im Irak rechtfertigen, tun gut daran, sich an die Worte von Richter Jackson zu erinnern: „Unser Standpunkt ist, dass aggressive Kriegsführung ein illegales Mittel zur Beilegung dieser Missstände ist, ganz gleich, welche Beschwerden eine Nation auch haben mag, egal wie anstößig sie den Status quo findet.“ für die Änderung dieser Bedingungen.�

Und für diejenigen, denen es schwerfällt, sich amerikanische Anführer als Angeklagte in einem solchen Prozess vorzustellen, noch einmal die Worte von Richter Jackson: „... (L) lassen Sie mich klarstellen, dass dieses Gesetz zwar zunächst gegen deutsche Aggressoren angewendet wird, das Gesetz jedoch Folgendes umfasst: und wenn es einem nützlichen Zweck dienen soll, muss es die Aggression aller anderen Nationen verurteilen, einschließlich derjenigen, die jetzt hier zu Gericht sitzen ... Dieser Prozess stellt den verzweifelten Versuch der Menschheit dar, die Disziplin des Gesetzes auf Staatsmänner anzuwenden, die sie genutzt haben ihre Staatsgewalt, um die Grundlagen des Weltfriedens anzugreifen und Aggressionen gegen die Rechte ihrer Nachbarn zu begehen.�


Peter Dyer ist ein Maschinist, der mit seiner Frau von Kalifornien nach Kalifornien zog
Neuseeland im Jahr 2004.

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